Wichtige Informationen für Mieter, Vermieter und Eigentümer
Der Glasfaseranschluss bis ins Haus
Grundvoraussetzung für die Versorgung von beispielsweise einer Mietwohnung ist ein Vertrag. Im Normalfall ist es so, dass der Mieter einen Vertrag mit dem Netzbetreiber, in diesem Fall GIFFInet, eingeht. Vorab sollte allerdings mit dem Eigentümer geklärt werden, ob dieser dem Verlegen des neuen Glasfaseranschlusses zustimmt. Dieser muss erlauben, dass das neue Kabel auf dem Grundstück verlegt werden darf. Sofern der Eigentümer zustimmt, kann der Mieter seinen Auftrag einreichen.
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Ihre Vorteile als Vermieter/Eigentümer
Darum lohnt sich GIFFInet
1 Der Glasfaseranschluss ist nur i.V.m. einem Auftrag bei GIFFInet innerhalb der jeweiligen Vorvermarktung kostenlos.